Nur die private Unfallversicherung schließt die Lücke, die durch die gesetzliche Unfallversicherung bestehen bleibt. Diese leistet nämlich nur bei Unfällen am Arbeitsplatz oder auf dem direkten Weg zwischen Arbeitsplatz und Wohnort.
Die private Unfallversicherung gilt jederzeit und an jedem Ort, weltweit.
Sollte der Versicherte einen Unfall haben und infolge dessen an einer dauerhaften, gesundheitlichen Beeinträchtigung leiden, erhält er eine in der Police festgelegte Summe. Die Höhe der Summe hängt von der Schwere der gesundheitlichen Schäden ab. Auf welchem Weg die Schwere ermittelt wird, ist ebenfalls im Vertrag festgelegt. So kann die Amputation eines Armes bei Versicherung A einen Invaliditätsgrad von 45% bedeuten und bei Versicherung B von 50%. Diese Prozentsätze sind wichtig, da diese darüber entscheiden, welche Summe und ob eine Rente ausgezahlt wird.
Zusätzlich bieten verschiedene Versicherungen unter anderem Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld und sofortige Zahlung bei Schwerverletzungen.
Der Fokus sollte jedoch immer auf der festgelegten Versicherungssumme liegen und auf den Bedingungen, unter welchen diese ausgezahlt wird. Die Grundsumme sollte wenn möglich nicht unter 200.000 Euro liegen. Daraus können dann die Kosten für nötige Umbauten oder für spezielle Behandlungen gedeckt werden.
Progressive Varianten zahlen bei höheren Invaliditätsgraden eine überproportional hohe Summe. So kann man bei einer Grundsumme von 100.000 Euro und einer Progression von 250% bei einer Vollinvalidität mit 250.000 Euro rechnen.
Kinder sind durch die gesetzliche Unfallversicherung nur unzureichend abgesichert. Daher ist die private Absicherung für Kinder besonders wichtig. Diese Versicherungen sollten unbedingt eine Unfallrente beinhalten. Bei einer gesundheitlichen Schädigung infolge eines Unfalls von mehr als 50% wird eine lebenslange Rente gezahlt.
Private Unfallversicherung
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